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Die Anwaltskanzlei Stefanos A. Akritidis wurde vom griechischen 1966 geborenen Rechtsanwalt Stefanos A. Akritidis im Mai 1992 gegründet. Der Rechtsanwalt wurde am 14.02.1991 beim Landgericht Thessaloniki zugelassen und arbeitete bis zur Gründung der Kanzlei als Mitarbeiter in dem Anwaltsbüro von Christos Kessopoulos. Am 09.10.1995 wurde er auch beim Oberlandesgericht Thessaloniki und am 25.10.2001 auch beim griechischen Bundesgerichtshof in Athen zugelassen. Demzufolge kann die Kanzlei heute jeden Kunden vor den Gerichten aller Instanzen vertreten.

 

CURRICULUM VITAE

Der Rechtsanwalt hat Rechtswissenschaft in der Aristoteles Universität Thessaloniki studiert. Vom April 1998 bis Juni 1998 hat er einen Kurs in Torino, Italien, über internationales Handelsrecht besucht, der vom Universitätsinstitut für Europäische Studien in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation organisiert wurde. Der Kurs fand in der englischen Sprache statt und hat nach erfolgreicher schriftlichen und mündlichen Prufung zum Erwerb der entsprechenden Beteiligungsbestätigung mit Note A (sehr gut) geführt.

Vom 30.05.1999 bis zum 18.06.1999 hat dann der Rechtsanwalt unter Stipendium des Instituts für See- und Seehandelsrecht der Universität Aegeon einen Kurs in Rhodes, Griechenland, über internationales Seehandelsrecht besucht, der von der Tulane University of Louisiana State in der englischen Sprache organisiert wurde. Nach bestandener Prüfung hat er dann die entsprechende Beteiligungsbestätigung erhalten (Noten wurden nicht gegeben).

Der Rechtsanwalt hat im Jahr 2002 ein Seminar über deutsches Recht besucht, das von der Dr. Grannemann und von Fürstenberg GmbH, Fachinstitut für Wirtschaftsrecht, Freiburg, organisiert wurde. Es fand in der deutschen Sprache in Hamburg und Baden-Baden statt und machte den Rechtsanwalt mit dem deutschen Zivil-, Handels-, Straf- und Berufsrecht betraut.

Der Rechtsanwalt hat auch an den folgenden Seminaren und Kursen teilgenommen:

 

FREMDSPRACHEN - MITGLIEDSCHAFTEN

Unsere Ära wird von weltweiter Kommunikation charakterisiert. Diese Tatsache in Verbindung mit der sprungweise Entwicklung der Technologie in jedem Bereich der menschlichen Aktivität haben zu einer Internationalisierung unseres Lebens geführt, wobei Kontakt mit dem Ausland und Information über das über die Grenzen des eigenen Landes Geschehene in persönlichen und beruflichen Angelegenheiten von immenser Bedeutung sind.

Die Anwaltskanzlei Stefanos A. Akritidis durch exzellente Beherrschung der englischen und der deutschen Sprache (Certificate of Proficiency in English und Grosses Deutsches Sprachdiplom) und verhandlungssichere Anwendung der italienischen und der spanischen Sprache deckt jeden Bedarf sowohl der inländischen Klientel bezüglich auslandsbezogener Sachen als auch der ausländischen Klientel bezüglich Sachen, die eine Beziehung zu Griechenland haben.

Das wird auch durch zahlreiche Mitgliedschaften in verschiedenen Organisationen und Vereinigungen, die rechtzeitige und gültige Information erteilen, und durch Kooperation mit ausländischen Kollegen, gesichert. Der RA ist Mitglied der Internationalen Anwaltsunion (Sitz in Paris, Frankreich) seit 1996 und hat an den Jahreskongressen 1996 (Madrid) und 2001 (Torino, Italien) teilgenommen, der Assoziation fur Internationales Privatrecht (Sitz in Lugano, Schweiz) seit 1997, der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung (Sitz in Bochum, B.R.D.) seit 2002 und des Anwaltskanzleiverbandes Eurojuris Deutschland e.V. (Sitz in Berlin, B.R.D.), der Teil des weltweiten Eurojuris International ist, seit 2000.